AGB
11 Verletzung von Schutzrechten
1) Wir gewährleisten, dass durch die vertragsgemäße Nutzung der Software Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
2) Sollte dies gleichwohl der Fall sein, werden wir nach unserer Wahl auf unsere Kosten die erforderlichen Rechte erwerben oder die Software auf eigene Kosten so abändern, dass sie unter Einhaltung der dem Kunden geschuldeten Leistungen keine Rechte Dritte mehr verletzt.
12 Entgelt
1) Für unsere Leistungen steht uns das mit dem Kunden vereinbarte Entgelt zu. Wir rechnen über dieses jeweils vertragsjährlich im Voraus ab.
2) Wir sind berechtigt, Rechnungen in digitaler Form an den Kunden zu versenden.
13 Nichterfüllung uns obliegender Hauptleistungspflichten
1) Wenn wir mit der erstmaligen Bereitstellung der Software in Verzug kommen sollten, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine uns gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abläuft, d. h. wir innerhalb der Nachfrist nicht die vereinbarte Funktionalität der Software erstmalig zur Verfügung stellen.
2) Kommen wir nach betriebsfähiger Bereitstellung der Software den uns obliegenden Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, und ist die geschuldete Verfügbarkeit der Software für einen Vertragsmonat unterschritten, so verringert sich die vereinbarte monatliche Nutzungspauschale anteilig für die Zeit, in der die Software dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung stand.
3) Wir haben darzulegen, dass wir den Grund für die verspätete Bereitstellung oder die Unterschreitung der geschuldeten Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Hat der Kunde die fehlende Verfügbarkeit der Software uns nicht angezeigt, so hat er auf das Bestreiten unserer Kenntnis zu beweisen, dass wir anderweitig Kenntnis von der fehlenden Verfügbarkeit erlangt haben.
14 Mängelansprüche
1) Es gelten, sofern nicht nachfolgend anders vereinbart, die gesetzlichen Regelungen.
2) Die Wahl der Art der Nacherfüllung obliegt uns in den gesetzlichen Grenzen.
3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
4) Unsere verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz gem. § 536a BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.
15 Haftung
1) Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht nachfolgend etwas Abweichendes vereinbart wird.
2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz beträgt ein Jahr.
3) Die Haftung für vorhersehbare und vertragstypische Schäden nach Absatz 2 ist der Höhe nach beschränkt auf das Sechsfache der vom Kunden im jeweiligen Monat geleisteten Nutzungsgebühren.
4) Absatz 2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
16 Laufzeit, Kündigung
1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrages mit einer Festlaufzeit von einem Jahr. Es kann während der Festlaufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
2) Eine Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Festlaufzeit möglich. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Festlaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr.
3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die folgenden Gründe, wenn sie für die andere Partei vorliegen:
a) Die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei, wenn die Verletzung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist nicht beseitigt wird. Die Mahnung und Fristsetzung ist bei Unzumutbarkeit nicht erforderlich.
b) Der Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse.
c) Vollständiger Zahlungsverzug des Kunden für zwei aufeinander folgende Monate oder der Zahlungsverzug für einen Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, sofern der Kunde sich mit Beträgen im Zahlungsverzug befindet, deren Summe zwei Monatsentgelte mindestens erreicht.
17 Herausgabe von Kundendaten bei Vertragsbeendigung
Mit Beendigung des Vertrages wird die Softwareinstanz für den Kunden deaktiviert und die – in dieser gespeicherten – Kundendaten für die Dauer von 30 Tagen archiviert. Der Kunde kann innerhalb dieser Frist eine Kopie seiner Daten zum Download anfordern. Nach Ablauf der 30 Tage werden die Daten gelöscht, auch wenn noch kein Download erfolgt ist. Die Kundendaten werden in dem in der Software gespeicherten Format zur Verfügung gestellt.
18 Geheimhaltung
1) Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse des Kunden. Geschäftsgeheimnisse sind Informationen oder Kenntnisse des Kunden, die uns im Rahmen dieses Vertrages bekannt gemacht werden (z. B. durch Speicherung von Daten in der Software). Es ist nicht erforderlich, dass ein Geschäftsgeheimnis als solches bezeichnet wird.
2) Nicht der Geheimhaltung unterliegen Geschäftsgeheimnisse, welche (i) zum Zeitpunkt der Übermittlung allgemein bekannt waren oder danach – ohne unser Verschulden – allgemein bekannt werden; (ii) uns bereits zum Zeitpunkt der Offenbarung, ohne Bestehen einer Geheimhaltungsverpflichtung, rechtmäßig bekannt waren; (iii) uns nach dem Zeitpunkt der Übermittlung von Seiten Dritter rechtmäßig, ohne Geheimhaltungsverpflichtung, bekannt gemacht werden, ohne dass die dritte Seite ihrerseits zur Geheimhaltung gegenüber dem Kunden verpflichtet ist; (iv) von uns selbstständig entwickelt worden sind, ohne dass wir hierfür vertrauliche Informationen des Kunden genutzt haben; (v) uns bekannt werden durch eine zulässige Analyse öffentlich erhältlicher Dienstleistungen, oder Produkte des Kunden oder (vi) aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Vorschriften bzw. Anordnungen offenbart werden müssen.
3) Wir sind verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse des Kunden geheim zu halten und keinem Dritten Kenntnis von diesen zu ermöglichen. Wir werden nur solchen Mitarbeitern und Dritten Zugang zu Geschäftsgeheimnissen des Kunden gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrages betraut sind und sich mindestens entsprechend den Vorgaben dieses Vertrages zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Das haben wir den Kunden auf seinen Wunsch nachzuweisen.
4) Diese Geheimhaltungsvereinbarung wird von einer Beendigung des Vertrags nicht berührt.
5) Für die Wahrung des Datenschutzes für personenbezogenen Daten gilt der – ggf. zwischen den Parteien gesondert – abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag. Sofern ein solcher nicht bestehen sollte, verpflichten wir uns zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
19 Datenschutz
Sofern der Kunde in der Software personenbezogenen Daten speichern oder verarbeiten möchte, sind wir zum Abschluss unseres Vertrags über eine Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO bereit.
20 Schlussbestimmungen
1) Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Etwaig abweichende Nebenabreden und frühere Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand werden hiermit unwirksam.
2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für jeden Verzicht auf das Formerfordernis.
3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf diesen Vertrag keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn auf deren Einbeziehung in späteren Dokumenten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, unwidersprochen hingewiesen wurde.
4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt.
5) Der Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.
6) Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist unser Sitz. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen.